Das Märchen von den (Ex)Profis

Es war einmal ein Fußballverein, der wurde von Gremien regiert.

Es gab Gremien, die sich um die Finanzen kümmerten; Gremien, die das Marketing voran brachten; Gremien die sich im sportlichen Bereich wohl fühlten und ein Gremium, welches all das kontrolliert.

Jeder war zufrieden mit der Arbeit in diesem Kontrollgremium bis zu dem Zeitpunkt, an dem entweder Informationen nach Außen gelangen oder der sportliche sowie davon abhängig der finanzielle Erfolg ausblieb. Und da der Fisch ja bekanntlich vom Kopf stinkt (ausser er kommt aus der Weser, dann stinkt er immer!) MUSS der Aufsichtsrat Schuld sein. Und vor allem immer alles falsch machen. Gerade bei Spielerverpflichtungen kann es doch nicht sein, daß …

STOP! Halt! Wartet mal.

Bevor man ein Gremium verurteilt, daß es seine Aufgaben nicht richtig wahr nimmt, sollte man erstmal wissen, was genau ein Aufsichtsrat so macht. Ich zitiere mal aus dem Gesetzesbuch

§ 111 AktG (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats)
(1) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.
(2) Der Aufsichtsrat kann die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände, namentlich die Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren, einsehen und prüfen. Er kann damit auch einzelne Mitglieder oder für bestimmte Aufgaben besondere Sachverständige beauftragen. Er erteilt dem Abschlußprüfer den Prüfungsauftrag für den Jahres- und den Konzernabschluß gemäß § 290 des Handelsgesetzbuchs.
(3) Der Aufsichtsrat hat eine Hauptversammlung einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es fordert. Für den Beschluß genügt die einfache Mehrheit.
(4) Maßnahmen der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden. Die Satzung oder der Aufsichtsrat hat jedoch zu bestimmen, daß bestimmte Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Verweigert der Aufsichtsrat seine Zustimmung, so kann der Vorstand verlangen, daß die Hauptversammlung über die Zustimmung beschließt. Der Beschluß, durch den die Hauptversammlung zustimmt, bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfaßt. Die Satzung kann weder eine andere Mehrheit noch weitere Erfordernisse bestimmen.
(5) Der Aufsichtsrat von Gesellschaften, die börsennotiert sind oder der Mitbestimmung unterliegen, legt für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand Zielgrößen fest. Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 Prozent, so dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Gleichzeitig sind Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen. Die Fristen dürfen jeweils nicht länger als fünf Jahre sein. Soweit für den Aufsichtsrat bereits eine Quote nach § 96 Absatz 2 gilt, sind die Festlegungen nur für den Vorstand vorzunehmen.
(6) Die Aufsichtsratsmitglieder können ihre Aufgaben nicht durch andere wahrnehmen lassen.

(bei einer GmbH sieht das ähnlich aus, zumal auf diesen Paragraphen verwiesen wird.

Aha! Dort steht etwas von Kontrolle. Überwachung. Am wichtigsten ist mir der Artikel Absatz 4: „Maßnahmen der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden.“ In meinem absolut laienhaften Juristendeutsch würde ich das so interpretieren, daß das operative Geschäft NICHT vom Aufsichtsrat durchgeführt werden darf.

Aber gut, es scheint ja sehr wichtig zu sein, im oberstem Kontrollgremium Fußballsachverstand vertreten zu haben. Wollen wir mal ein Blick in die 20 Mannschaften der ersten Liga schauen (Ingolstadt und Darmstadt habe ich einfach mal dazu genommen).

Verein / KG AR Bemerkungen
FC Bayern München AG 0/9  
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH 0/9  
Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH 0/7  
Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH 0/6 Gesellschafterausschuß
Fußball-Club Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA 0/3  
FC Schalke 04 e.V. 0/10  
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA 0/9  
TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH 0/5 Beirat
Eintracht Frankfurt Fußball AG 0/9  
SV Werder Bremen GmbH & Co. KGaA 1/6 Marco Bode
1. FSV Mainz 05 kein Aufsichtsrat
1. FC Köln GmbH & Co. KGaA 0/6  
Hannover 96 GmbH & Co. KGaA 0/5?  
VfB Stuttgart 0/5 (Hansi Müller ist raus seit 2015)
Hertha BSC GmbH & Co KGaA 0/6  
HSV Fußball AG 1/6 Peter Nogly
SC Freiburg e.V. 0/9  
SC Paderborn 07 e.V. 0/5  
FC Ingolstadt 04 Fußball GmbH 0/6  
SV Darmstadt 98 e.V. 0/6 Verwaltungsrat

Die zweite Spalte ist wichtig. Die erste Zahl ist die Anzahl ehemaliger Fußballer im AR, die zweite die Gesamtanzahl. Bis auf Hannover kann man die Namen sehr einfach und gut finden. Bei der TSG Hoffenheim habe ich auf die Hilfe von Twitter in Form von @bimbeshausen zurück gegriffen.
Von um und bei 121 Aufsichtsratsmitgliedern habe ich gerade mal 2 ehemalige Fußballer gefunden. Woher kommt es denn, daß gerade da, wo es um Kontrolle und Überwachung des Vorstandes geht, Fußballsachverstand gefordert wird? Was genau soll denn das bringen? Ich habe bisher noch von niemanden gehört, was genau Fußballsachverstand im Aufsichtsrat bringen soll.

Für mich klingt es nach Opium für das Volk. Die da oben tun was, die haben verstanden. Aber Transfers werden dem Aufsichtsrat je nach Satzung ja gar nicht vorher zur Einsicht vorgelegt. Und selbst wenn es einen entsprechenden Paragraphen in der Satzung gibt sollte man doch bevor man Kritik übt erstmal fragen, wie häufig eine Entscheidung von einem AR Mitglied abgewiesen wurden? Aber diese Fragen stellt mal wieder keiner.

Mein Fazit: Lasst euch nicht von populistischen Aktionen blenden. Ich gehe zum Beispiel bei Marco Bode davon aus, daß er nicht nur im Aufsichtsrat sitzt, weil er mal gegen den Ball getreten hat. Lieber mal ein paar Fragen mehr stellen und sich nicht ruhig stellen lassen.

Liebe Schalker, lasst euch nicht auf so ein Kokolores wie einen Beirat ein, es wäre ein Wahnsinn, wenn drei ehemalige verdiente Spieler bzw. Trainer darüber entscheiden, welche Fußballer heute verpflichtet werden sollen. Und die 400.000 300.000 Euro Regel ist bestimmt nicht zur Schikane eingeführt worden. Es gab wohl aus Aktionen der Vergangenheit die Notwendigkeit dies mit in die Satzung aufzunehmen. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat überlebt selbst eine 1 Euro Regel.

Lasst euch nicht für dumm verkaufen!

In diesem Sinne.

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4 Responses to “Das Märchen von den (Ex)Profis”

  1. Mahlzeit!

    Danke für den Artikel, und dass du meine Meinung diesbezüglich teilst.
    Ich habe am Sonntag bei der Mitgliederversammlung noch Diskussionen darüber geführt warum denn da nur Business-Heinis als Kandidaten für den AR zur Wahl gestellt wurden, und niemand, der nachweislich Ahnung von Fußball hätte. War auch nicht das erste Jahr, die Thematik kommt immer wieder auf.
    Ich entgegne dann immer, die sollen ja auch keine kompetenten Fußballer sein, die gehören auf den Platz, in den Aufsrichtsrat gehören kompetente Aufsichtsräte.

    Zum Glück (!!!) darf der Aufsichtsrat nur beaufsichtigen, überwachen und prüfen. Laut seinen Aussagen auf unserer MV hat sogar Clemens Tönnies das langsam eingesehen.

    Zu der 300.000€ Regel:
    Diese Regel hat uns vor Magaths Alleinherrschaft bewahrt, uns allerdings auch Kracher wie Ali Karimi und Angelos Charisteas verschafft :D Diese beiden wurden, so munkelt man, von Magath einzig und allein aus dem Grund verpflichtet, weil er nicht ständig den AR anrufen wollte und die MV ihm die Satzungsänderung verwehrt hat (ein Glück dass wir nicht ganz so dumm sind wie alle immer behaupten!).

    So sinnlos der Beirat ist, so sinnvoll war jedoch die vorgeschlagene Änderung zu dieser Regel. Die liest sich aktuell so:
    Der Vorstand bedarf stets der Genehmigung des Aufsichtsrates zu folgenden Geschäften:
    […]
    • Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit entweder zwei Jahre überschreitet oder die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert von mehr als € 300.000, haben. Durch Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrates kann dieser, sowohl im Einzelfall wie generell, den Abschluss von Rechtsgeschäften durch den Vorstand auch außerhalb des vorstehenden Rahmens von seiner Einwilligung abhängig machen.

    Geändert werden sollte zum einen der Wert (auf 500.000€), sowie das Streichen des “ deren Laufzeit entweder zwei Jahre überschreitet oder“.
    Das hat den durchaus nachvollziehbaren Grund, dass für jedes Leasing (und das könnte schon beispielsweise ein PC oder ein Faxgerät (hihi, Faxgerät leasen, Grüße an den HSV!) sein), der AR angerufen werden muss.
    Über die Summe kann man geteilter Meinung sein, bin da aber grundsätzlich bei dir, auch wenn Bestellungen für neue Kugelschreiber genehmigt werden müssen, sollte das ein Vorstand und ein AR überleben.

    Aber man muss ja nicht alles im Vereinsleben verkomplizieren ;)

    • nedfuller sagt:

      Vielen Dank für den ausführlichen Kommentar.

      Das Problem ist doch aber, daß nun ein Beirat eingesetzt wird, ohne daß es tatsächlich Sinn ergeben würde.
      Das Volk braucht Stevens, Büskens und Sand so sehr?

      • Das Volk braucht keinen von denen. Der Aufsichtsrat denkt das Volk bräuchte alte Schalker Fußballprofis.
        Natürlich ist es nett und es fühlt sich gut an wenn verdiente Profis noch nen Job bei uns finden. Noch besser natürlich wenn es wie bei Asamoah, der offiziell „Botschafter“ des S04 ist, also sein Grinsen in jede Kamera halten darf, einfach gut passt.
        Auch das Jörg Böhme jetzt als Co-Trainer bei der U23 anheuert schlägt in die gleiche Kerbe. Überall werden alte, beliebte Profis installiert. Bei manchen macht es durchaus Sinn, bei anderen Positionen….eher weniger.
        Schlussendlich sind alle solche Personalentscheiden zum allergrößten Teil dem Wunsch nach Fußballromantik geschuldet.

  2. […] Pep Guardiola liest (ZEIT) + + + Führungsetage: Wie viel Sündenbock soll ein Aufsichtsrat sein? (Nedsblog) + + […]